Auszug aus unseren Verkaufs - und Lieferbedingungen
1. Unser Angebot ist freibleibend.
Lieferung und Berechnung erfolgen nur zu den am Tage der Absendung oder
Abholung gültigen Preisen und Bedingungen.
2. Diese Verkaufs-und Lieferbedingungen schließen entgegenstehende
allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden aus, auch soweit diesen
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Zusendung einer Preisliste
gilt nicht als Angebot.
3. Höhere Gewalt und gleichzustellende Umstände-auch bei unseren
Vorlieferanten-entbinden uns von der Lieferverpflichtung.
4. Versendungen erfolgen auf üblichem Wege und auf Risiko des Bestellers.
Rollgeld sowie Mehrkosten für gewünschte besondere Beförderungsarten
gehen zu Lasten des Empfängers. Vereinbarungen, die von den Verkaufsbedingungen
abweichen, bedürfen der Schriftform.
5. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen aus Warenlieferungen sind,
wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort netto fällig. Nach Überschreitung
der Frist sind wir berechtigt, Verzugszinsen bis zu 2% über LBZ-Diskontsatz
zu berechnen. Für Akzepte wird kein Skonto gewährt. Diskontspesen
sind vom Käufer zu tragen. Werden Schecks oder Wechsel nicht eingelöst,
können wir sofort auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige
Forderungen einklagen.
Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks gilt bis zu deren Einlösung
nicht als Zahlung. Im übrigen behalten wir uns vor, angebotene fremde
oder kundeneigene Schecks oder Akzepte abzulehnen. Sämtliche Kosten
und Spesen einschl. eventueller Prozeßkosten gehen bei hereingenommenen
Papieren zu Lasten des Kunden, wir übernehmen keine Gewähr für
rechtzeitige Vorlage.
6. Bis zur restlosen Bezahlung aller, auch der bedingten oder künftig
entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
mit uns, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten
Waren auch in dem Falle vor, wenn diese Waren Bestandteile eines Automobils
oder eines anderen Fahrzeuges geworden sind.
Bei Waren, die uns zur Bearbeitung übergeben wurden, überträgt
uns der Auftraggeber zwecks Sicherung unserer Forderungen das Eigentum
an diesen Waren unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Verwahrungsvertrages.
Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme
der Waren, die im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung
unseres Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt-soweit nicht die Vorschriften
des Abzahlungsgesetzes eingreifen-nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von noch nicht
bezahlten Waren, die uns für Sicherheit übereignet worden sind,
ist ausgeschlossen. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung
unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich
Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch
uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
8. Ein Weiterverkauf der von uns gelieferten, aber noch nicht bezahlten
Waren ist dem Kunden gestattet, wenn der Verkauf zum normalen Geschäftsbetrieb
des Kunden gehört.
Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren
werden bereits jetzt im voraus bis zur Höhe unserer Forderungen an
uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
Der Kunde ist zur Einziehung unserer Forderungen aus der Weiterveräußerung,
unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis so lange keinen Gebrauch
machen, als der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt.
Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen mitzuteilen
und alle zu deren Bestimmungen erforderlichen Aukünfte und Unterlagen
zu geben, sowie dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
9. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der
vollen Bezahlung aller Forderungen an uns sowie mit Scheck- bzw. Wechseleinlösung
das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und
die im voraus abgetretenen Forderungen ihm zustehen.
10. Die Aufrechnung des Kunden uns gegenüber ist unzulässig,
soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen handelt. Soweit der Kunde eine Kaufmann ist und die vertragliche
Vereinbarung zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, wird auf die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
verzichtet. Darüber hinaus steht dem Kunden eine Zurückbehaltungsrecht
nicht zu, wenn es sich um einen Gegenanspruch handelt, der aus einem früheren
oder anderen Geschäft stammt. Auf das Recht der Wandlung uns gegenüber
wird verzichtet.
11. Für unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir nur
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr.
12. Mängelhaftungsbedingungen
Die Gewährleistung für Warenlieferung richtet sich nach den
jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers bzw. Vorlieferanten, zeitlich
begrenzt auf höchstens sechs Monate. Auf jeden Fall ausgeschlossen
sind, auch für durch uns vorgenommene Arbeiten, Schadensersatzansprüche
aus Folgeschäden wie z.B. jede Haftung für Personenschäden,
Betriebsstörungen oder sonstige Schäden.
13. Für unsere Lieferungen und Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Die Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist uns
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Ist der Besteller Kaufmann, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten.
14. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
15. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
16. Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschl.
Wechsel- oder Scheckforderungen, sowie für Ansprüche, die im
Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Schlüchtern.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Im übrigen gilt der Wohnsitz des Käufers
als Gerichtsstand.
17. Unsere Geschäftsverbindungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten
zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
als anerkannt. Sie können von uns jederzeit geändert werden.
18. Für den Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser
Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt.
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